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Pflegewissen verständlich erklärt – mit Tipps, Tools & regionalen Beispielen

🏃 Bewegung zu Hause – wöchentlich über Verhinderungspflege finanzieren

Bewegung zu Hause – Finanzierung über Verhinderungspflege
Wenn der Entlastungsbetrag (131 €) ausgeschöpft ist: Verhinderungspflege nutzen – mit Direktabrechnung ohne Vorleistung.

Regelmäßige Bewegung stärkt Mobilität, Gleichgewicht und Wohlbefinden. Ist der Entlastungsbetrag von 131 € ausgeschöpft, können wöchentliche Bewegungseinheiten zu Hause über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) finanziert werden – Direktabrechnung ohne Vorleistung per Abtretungserklärung.

Warum Bewegung zu Hause?

Individuelle Einheiten im häuslichen Umfeld fördern Sicherheit im Alltag, beugen Stürzen vor und erhalten Selbstständigkeit. Inhalte reichen von Mobilisation und Gang-/Gleichgewichtstraining bis zu kräftigender Gymnastik – angepasst an Pflegegrad und Belastbarkeit.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist (z. B. Erholung, Termine, Krankheit). In dieser Zeit übernehmen anerkannte Anbieter Leistungen der Betreuung und Aktivierung. Das Budget beträgt 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag) und kann über das Jahr verteilt eingesetzt werden – auch für regelmäßige, wöchentliche Angebote.

Voraussetzungen

Ablauf in der Praxis

1) Beratung & Planung

Klärung von Zielen, gesundheitlichen Voraussetzungen und verfügbarem Jahresbudget. Terminfindung für eine wöchentliche 60-Minuten-Einheit.

2) Durchführung zu Hause

Individuelle Bewegungseinheiten – vom sicheren Aufstehen bis zu Geh- und Gleichgewichtsübungen, inkl. motivierendem Übungsplan.

3) Abrechnung ohne Vorleistung

Kosten: 35 € pro Stunde. Durch Abtretungserklärung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Monatliche, transparente Abrechnung.

Tipp: Der gemeinsame Jahresbetrag (3.539 € p.a.) lässt sich über das Jahr flexibel aufteilen – z. B. für wöchentliche 60-Minuten-Einheiten.

Vorteile auf einen Blick

FAQ – kurze Antworten

Gilt das auch bei Pflegegrad 1?

Verhinderungspflege setzt Pflegegrad ≥ 2 voraus. Bei Pflegegrad 1 können Bewegungseinheiten über den Entlastungsbetrag (131 €) erfolgen.

Muss ein gesonderter Antrag gestellt werden?

Die Organisation inklusive Abtretungserklärung übernimmt Pflegehilfe Hameln. Eine Vorleistung ist nicht nötig.

Wie oft ist „wöchentlich“ möglich?

In der Regel eine 60-Minuten-Einheit pro Woche. Umfang ist abhängig vom verfügbaren Jahresbudget (3.539 € p.a.).

Kontakt

📞 05151 – 7909862
info@pflegehilfe-hameln.de
🌐 pflegehilfe-hameln.de/bewegung

Veröffentlicht am 24. Oktober 2025 von Pflegehilfe Hameln · ⬅ Zurück zur Blog-Übersicht