Präventionsbegleitung zuhause

Mobilisierung · Sturzprophylaxe · Stabilisierung · §45a anerkannt

Wir arbeiten gezielt daran, dass sich der Zustand nicht weiter verschlechtert. Fachlich fundiert, 1:1, direkt bei Ihnen zuhause – abrechenbar über Entlastungsbetrag (§45b), Umwandlungsanspruch (§45a) und Verhinderungspflege (§39). Oft vollständig ohne Eigenanteil.

§ 45a anerkannt 131 € / Monat abrechenbar Umwandlungsanspruch §45a §5 Prävention BEEP 2026 Examinierte Pflegefachfrau
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BEEP-Gesetz 2026: Prävention ist jetzt Pflicht

Seit dem 01.01.2026 ist Prävention nach §5 SGB XI verbindlicher Bestandteil jedes Pflegeprozesses. Bereits beim §37.3-Beratungsbesuch führen wir ein strukturiertes Screening durch – und leiten daraus gezielt Maßnahmen ab. Präventionsbegleitung ist damit kein „Extra" mehr, sondern fachlich gebotener Standard.

Kernleistung

Was ist Präventionsbegleitung – und wann ist sie sinnvoll?

Präventionsbegleitung bedeutet: Wir kommen regelmäßig zu Ihnen, arbeiten gezielt an Mobilität und Sicherheit – und sorgen dafür, dass vorhandene Fähigkeiten erhalten bleiben, bevor sie verloren gehen.

Typische Situationen, bei denen wir helfen

  • Unsicherheit beim Gehen, Treppensteigen wird gemieden
  • Erster oder wiederholter Sturz – oder konkrete Sturzangst
  • Zunehmende Schwäche, Passivität, Rückzug aus dem Alltag
  • Nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt: Wiedereingliederung
  • Pflegegrad vorhanden, aber Leistungen werden nicht ausgeschöpft
  • Angehörige pflegen und benötigen fachliche Entlastung

Sie müssen das nicht selbst einschätzen. Eine kurze Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

Was wir konkret tun

Jede Einheit folgt einer klaren Struktur:

  • Kurzer Check zu Tagesform und Befinden
  • Gezielte Mobilisation von Gelenken & Wirbelsäule
  • Kräftigung von Rumpf, Beinen & Armen
  • Gleichgewichts- & Stabilitätsübungen
  • Alltagsorientiertes Training: Aufstehen, Gehen, Sicherheit
  • Transfer in den Alltag – was Sie selbst üben können

Dauer: ca. 60 Minuten, ausschließlich 1:1 – damit Sicherheit und individuelle Förderung gewährleistet sind.

Beim §37.3 inklusive

Strukturiertes Präventions-Screening

Im Rahmen des ersten Besuchs führen wir ein fachliches Kurzscreening durch. Das ist seit 2026 verpflichtend – und bei uns gelebte Praxis.

🚶
Mobilität

Gangbild, Treppensteigen, Transfer vom Stuhl

⚠️
Sturzrisiko

Vorgeschichte, Wohnumfeld, Gleichgewicht

👨‍👩‍👧
Angehörigenbelastung

Wie viel Pflege liegt bei der Familie?

🌞
Aktivitätsniveau

Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Eigenaktivität

Aus dem Screening ergibt sich ein konkreter Vorschlag: Frequenz, Inhalte, Abrechnung – transparent und verständlich.

Was Präventionsbegleitung bewirkt

🛡️

Verschlechterung verhindern

Gezieltes Gegensteuern, bevor Fähigkeiten verloren gehen.

⚖️

Sturzrisiko senken

Gleichgewicht, Reaktion und sichere Bewegungsabläufe trainieren.

🚶

Selbstständigkeit erhalten

Alltagsbewegungen bleiben möglich – so lange wie möglich.

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Angehörige entlasten

Fachliche Begleitung nimmt Druck aus der familiären Pflege.

So läuft es ab

  1. 1

    Kostenlose Ersteinschätzung (telefonisch oder vor Ort)

    Wir klären kurz Ihre Situation: Mobilität, Pflegegrad, aktuelle Belastung. Erste fachliche Einschätzung – unverbindlich, kein Formular.

  2. 2

    Screening & Angebot

    Beim ersten Hausbesuch führen wir das strukturierte Screening durch. Danach erhalten Sie einen konkreten Vorschlag: Frequenz, Inhalte, Abrechnung.

  3. 3

    Regelmäßige Präventionsbegleitung

    1–2× wöchentlich, feste Termine, verlässliche Begleitung. Jede Einheit folgt der gleichen Struktur – damit Fortschritte sichtbar werden.

  4. 4

    Angehörigeneinbindung bei Bedarf

    Auf Wunsch leiten wir Angehörige an: Transfers, Umgang mit Einschränkungen, Tagesstruktur.

Rahmenbedingungen

  • 🏠 Ort: Bei Ihnen zuhause (Region Hameln-Pyrmont)
  • ⏱️ Dauer: ca. 60 Minuten je Einheit
  • 📅 Häufigkeit: 1–2× wöchentlich (nach Absprache)
  • 👤 Form: Ausschließlich 1:1

Honorar:

  • Einzeltermin: 50 €
  • Im Abo (wöchentlich): 35 € pro Einheit

Bei vorhandenem Pflegegrad abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§45b, 131 €/Monat), den Umwandlungsanspruch (§45a, bis 598 €/Monat bei PG3) und die Verhinderungspflege (§39, 3.539 €/Jahr) – oft vollständig ohne Eigenanteil.

Finanzierung 2026

3 Säulen – vollständig ohne Eigenanteil finanzierbar

Die meisten Familien kennen nur einen der drei Bausteine. Wer alle drei kombiniert, kann Präventionsbegleitung über viele Monate ohne Eigenanteil finanzieren.

Säule 1

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI · ab Pflegegrad 1

131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote. Kann bis zu 12 Monate angespart werden. Verfällt, wenn er nicht genutzt wird.

131 € / Monat
Säule 2

Umwandlungsanspruch

§ 45a Abs. 4 SGB XI · ab Pflegegrad 2

Wer seinen Pflegedienst nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbudgets zusätzlich für anerkannte §45a-Leistungen einsetzen – on top zum Entlastungsbetrag. Kein separater Antrag nötig.

bis zu 40 % der Sachleistung PG3: bis 598 € / Monat
Säule 3

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI · ab Pflegegrad 2

Flexibles Jahresbudget – gemeinsam mit Kurzzeitpflege (BEEP-Reform). Wenn Angehörige Entlastung brauchen. Kein Vorschuss, direkte Abrechnung.

3.539 € / Jahr
💡

Beispiel: Pflegegrad 3, kein Pflegedienst

§45b Entlastungsbetrag: 131 €/Monat · §45a Umwandlungsanspruch: bis 598 €/Monat (40 % von 1.497 € Sachleistungsbudget PG 3) · §39 Verhinderungspflege: 3.539 €/Jahr als Reserve.
Ergebnis: 2× wöchentliche Begleitung oft vollständig ohne Eigenanteil – wir rechnen das für Ihre Situation im Erstgespräch durch. Details zum Umwandlungsanspruch →

🧮 Budget online berechnen → Verhinderungspflege im Detail →

Sicherheit steht an erster Stelle

Aktivierung soll nicht überfordern. Alle Übungen werden an Tagesform und Krankheitsbild angepasst:

  • Keine riskanten Belastungen – Übungen im Sitzen, Stehen oder mit Halt
  • Anpassung bei Herzerkrankung, Gelenkproblemen, Osteoporose
  • Klare Pausen, ausreichend Flüssigkeit, langsame Steigerung
  • Auf Wunsch: Angehörige einbinden und anleiten

Ziel ist nicht Hochleistung, sondern stabile, sichere Alltagsfähigkeit.

Fachlicher Hintergrund

Pflegerische Erfahrung trifft auf trainingswissenschaftliche Grundlagen:

  • Examinierte Pflegefachfrau mit langjähriger Berufserfahrung
  • Zertifizierte Bewegungstrainerin (AHAB)
  • Weiterbildung zur Pflegeberaterin (SGD)
  • Lfd. Studium im Bereich Prävention & Gesundheitsförderung (IST)

So lässt sich einschätzen, welche Maßnahmen bei welchem Krankheitsbild sinnvoll sind – und wo Grenzen liegen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein – Präventionsbegleitung ist auch ohne Pflegegrad als Selbstzahler möglich. Mit Pflegegrad ab 1 nutzen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), ab Pflegegrad 2 zusätzlich den Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets) und die Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr).
Was ist der Umwandlungsanspruch – und warum kenne ich den nicht?
Der Umwandlungsanspruch (§45a Abs. 4 SGB XI) ist die am wenigsten bekannte Pflegeleistung. Wer kein oder nur wenig Pflegedienst nutzt, kann bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbudgets monatlich in anerkannte Alltagsunterstützung umwandeln – zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598 €/Monat extra. Die Pflegekasse informiert darüber nicht proaktiv. Kein separater Antrag nötig – wir übernehmen die Abrechnung direkt. Mehr erfahren →
Was hat das BEEP-Gesetz damit zu tun?
Seit dem 01.01.2026 ist Prävention nach §5 SGB XI Pflicht im Pflegeprozess. Jeder §37.3-Beratungsbesuch enthält nun ein strukturiertes Präventions-Screening. Wir erfüllen diesen Standard und leiten daraus direkt konkrete Maßnahmen ab.
Wie oft sollte die Begleitung stattfinden?
Ideal sind 1–2 Einheiten pro Woche. Regelmäßigkeit ist entscheidender als Häufigkeit – schon einmal wöchentlich zeigt spürbare Wirkung. Die genaue Frequenz klären wir nach dem Erstscreening.
Welche Region wird abgedeckt?
Hameln, Bad Pyrmont, Aerzen, Emmerthal, Coppenbrügge, Bad Münder und Hessisch Oldendorf.
Was passiert beim Erstgespräch?
Kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder vor Ort. Wir hören zu, machen uns ein Bild und erklären, was möglich ist. Kein Formular, keine Wartezeit.
Kann ich einen Termin absagen?
Absagen sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen kann eine Ausfallgebühr anfallen.
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Ergänzung: Kostenlose Übungen für zuhause

Zwischen unseren Terminen: Der Bewegungs-Coach von PflegePur bietet kostenlose geführte Übungen – Sturzprävention, Sitz-Gymnastik, Morgenroutine. Anonym, ohne Anmeldung.

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Ziel ist, dass Sie möglichst lange selbstständig bleiben.

Sprechen Sie uns an – die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Ersteinschätzung ☎ 05151 – 7909862
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