Mobilisierung · Sturzprophylaxe · Stabilisierung · §45a anerkannt
Wir arbeiten gezielt daran, dass sich der Zustand nicht weiter verschlechtert. Fachlich fundiert, 1:1, direkt bei Ihnen zuhause – abrechenbar über Entlastungsbetrag (§45b), Umwandlungsanspruch (§45a) und Verhinderungspflege (§39). Oft vollständig ohne Eigenanteil.
Präventionsbegleitung bedeutet: Wir kommen regelmäßig zu Ihnen, arbeiten gezielt an Mobilität und Sicherheit – und sorgen dafür, dass vorhandene Fähigkeiten erhalten bleiben, bevor sie verloren gehen.
Sie müssen das nicht selbst einschätzen. Eine kurze Ersteinschätzung ist immer kostenlos.
Jede Einheit folgt einer klaren Struktur:
Dauer: ca. 60 Minuten, ausschließlich 1:1 – damit Sicherheit und individuelle Förderung gewährleistet sind.
Im Rahmen des ersten Besuchs führen wir ein fachliches Kurzscreening durch. Das ist seit 2026 verpflichtend – und bei uns gelebte Praxis.
Gangbild, Treppensteigen, Transfer vom Stuhl
Vorgeschichte, Wohnumfeld, Gleichgewicht
Wie viel Pflege liegt bei der Familie?
Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Eigenaktivität
Aus dem Screening ergibt sich ein konkreter Vorschlag: Frequenz, Inhalte, Abrechnung – transparent und verständlich.
Gezieltes Gegensteuern, bevor Fähigkeiten verloren gehen.
Gleichgewicht, Reaktion und sichere Bewegungsabläufe trainieren.
Alltagsbewegungen bleiben möglich – so lange wie möglich.
Fachliche Begleitung nimmt Druck aus der familiären Pflege.
Wir klären kurz Ihre Situation: Mobilität, Pflegegrad, aktuelle Belastung. Erste fachliche Einschätzung – unverbindlich, kein Formular.
Beim ersten Hausbesuch führen wir das strukturierte Screening durch. Danach erhalten Sie einen konkreten Vorschlag: Frequenz, Inhalte, Abrechnung.
1–2× wöchentlich, feste Termine, verlässliche Begleitung. Jede Einheit folgt der gleichen Struktur – damit Fortschritte sichtbar werden.
Auf Wunsch leiten wir Angehörige an: Transfers, Umgang mit Einschränkungen, Tagesstruktur.
Honorar:
Bei vorhandenem Pflegegrad abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§45b, 131 €/Monat), den Umwandlungsanspruch (§45a, bis 598 €/Monat bei PG3) und die Verhinderungspflege (§39, 3.539 €/Jahr) – oft vollständig ohne Eigenanteil.
Die meisten Familien kennen nur einen der drei Bausteine. Wer alle drei kombiniert, kann Präventionsbegleitung über viele Monate ohne Eigenanteil finanzieren.
131 € monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote. Kann bis zu 12 Monate angespart werden. Verfällt, wenn er nicht genutzt wird.
131 € / MonatWer seinen Pflegedienst nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbudgets zusätzlich für anerkannte §45a-Leistungen einsetzen – on top zum Entlastungsbetrag. Kein separater Antrag nötig.
bis zu 40 % der Sachleistung PG3: bis 598 € / MonatFlexibles Jahresbudget – gemeinsam mit Kurzzeitpflege (BEEP-Reform). Wenn Angehörige Entlastung brauchen. Kein Vorschuss, direkte Abrechnung.
3.539 € / Jahr
§45b Entlastungsbetrag: 131 €/Monat · §45a Umwandlungsanspruch: bis 598 €/Monat (40 % von 1.497 € Sachleistungsbudget PG 3) · §39 Verhinderungspflege: 3.539 €/Jahr als Reserve.
Ergebnis: 2× wöchentliche Begleitung oft vollständig ohne Eigenanteil – wir rechnen das für Ihre Situation im Erstgespräch durch. Details zum Umwandlungsanspruch →
Aktivierung soll nicht überfordern. Alle Übungen werden an Tagesform und Krankheitsbild angepasst:
Ziel ist nicht Hochleistung, sondern stabile, sichere Alltagsfähigkeit.
Pflegerische Erfahrung trifft auf trainingswissenschaftliche Grundlagen:
So lässt sich einschätzen, welche Maßnahmen bei welchem Krankheitsbild sinnvoll sind – und wo Grenzen liegen.
Zwischen unseren Terminen: Der Bewegungs-Coach von PflegePur bietet kostenlose geführte Übungen – Sturzprävention, Sitz-Gymnastik, Morgenroutine. Anonym, ohne Anmeldung.
Kostenlos entdecken →Sprechen Sie uns an – die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich.