Umwandlungsanspruch §45a

Mehr Budget · Kein Papierkram · Direkte Abrechnung

Wussten Sie, dass Ihr Pflegebudget mehr leisten kann als Sie denken? Mit dem Umwandlungsanspruch wandeln Sie ungenutztes Sachleistungsbudget in echte Alltagsunterstützung um – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Bis zu 598 € zusätzlich / Monat Ab Pflegegrad 2 §45a anerkannter Anbieter

Was steckt dahinter?

Viele Pflegebedürftige beziehen Pflegegeld oder nutzen ihren Pflegedienst nicht vollständig. Das verbleibende Sachleistungsbudget verfällt in den meisten Fällen – dabei müssen Sie es gar nicht verfallen lassen. Mit dem Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 % davon in anerkannte Alltagsunterstützung umwandeln.

Für wen eignet sich das?

Der Umwandlungsanspruch ist sinnvoll, wenn:

  • Sie Pflegegeld beziehen und keinen oder nur teilweise einen Pflegedienst nutzen
  • Ihr Sachleistungsbudget monatlich nicht vollständig ausgeschöpft wird
  • Sie Unterstützung im Haushalt, bei der Alltagsbegleitung oder Betreuung wünschen
  • Der Entlastungsbetrag (131 €) bereits aufgebraucht ist

Voraussetzung: Pflegegrad 2–5, häusliche Pflege.

Was wird finanziert?

Über den Umwandlungsanspruch abrechenbar sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA) nach Landesrecht – also:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Wäsche, Reinigung)
  • Alltagsbegleitung und Betreuung
  • Präventive Begleitung & Aktivierung
  • Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

Pflegehilfe Hameln ist offiziell als AzUiA-Anbieter in Niedersachsen anerkannt.

Wichtig: Der Umwandlungsanspruch ist unabhängig vom Entlastungsbetrag (§45b). Beide können im selben Monat genutzt werden. Wer also zuerst den Entlastungsbetrag einsetzt und danach weiteren Bedarf hat, kann zusätzlich den Umwandlungsanspruch nutzen.

Was bleibt konkret übrig?

Alle Beispiele: 2× wöchentlich Pflegehilfe Hameln, 35 €/Einsatz = 280 €/Monat. Der Entlastungsbetrag wird zuerst eingesetzt, der Rest über den Umwandlungsanspruch.

Pflegegrad 2
Sachleistungsbudget: 796 €
8 Einsätze × 35 €280 €
§45b Entlastungsbetrag− 131 €
Umwandlung §45a149 €
Anteil Sachleistung149 / 796 = 18,7 %
Pflegegeldkürzung18,7 % × 347 € = − 65 €
Eigenanteil0 €
Pflegegrad 3
Sachleistungsbudget: 1.497 €
8 Einsätze × 35 €280 €
§45b Entlastungsbetrag− 131 €
Umwandlung §45a149 €
Anteil Sachleistung149 / 1.497 = 9,95 %
Pflegegeldkürzung9,95 % × 599 € = − 60 €
Eigenanteil0 €
Pflegegrad 4
Sachleistungsbudget: 1.859 €
8 Einsätze × 35 €280 €
§45b Entlastungsbetrag− 131 €
Umwandlung §45a149 €
Anteil Sachleistung149 / 1.859 = 8,0 %
Pflegegeldkürzung8,0 % × 800 € = − 64 €
Eigenanteil0 €

Fazit: In allen Pflegegraden entstehen für 2× wöchentliche Unterstützung keinerlei Eigenkosten. Das Pflegegeld reduziert sich um 60–65 € – dafür erhalten Sie Unterstützung im Wert von 280 € monatlich.

So läuft es praktisch ab

Erstgespräch & Einschätzung

Wir besprechen Ihre Situation: Pflegegrad, bisherige Leistungen, Sachleistungsbudget-Nutzung und gewünschte Unterstützung. Gemeinsam ermitteln wir, wie viel über den Umwandlungsanspruch möglich ist.

Einmalige Abtretungserklärung

Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Damit autorisieren Sie uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Kein Vorfinanzieren, kein Papierkram für Sie.

Leistung & Abrechnung

Wir erbringen die vereinbarte Unterstützung und stellen eine konforme Rechnung aus – mit allen Pflichtangaben für die Pflegekasse. Die Kasse prüft den Umwandlungsanspruch automatisch und erstattet uns direkt.

Pflegegeld-Anpassung durch die Kasse

Die Pflegekasse passt Ihr Pflegegeld anteilig an – entsprechend dem genutzten Prozentsatz des Sachleistungsbudgets. Das geschieht automatisch, keine weitere Aktion Ihrerseits nötig. Am besten reichen wir die Belege vor der Pflegegeld-Auszahlung ein, um Rückverrechnungen zu vermeiden.

Hinweis: Der Umwandlungsanspruch gilt monatlich – nicht genutzte Beträge können nicht angespart werden (anders als der Entlastungsbetrag). Wichtig ist daher eine regelmäßige Nutzung.

Was Sie davon haben

💶

Mehr Budget nutzen

Aus ungenutztem Sachleistungsbudget wird echte Unterstützung – statt dass es jeden Monat verfällt.

📋

Kein Eigenanteil

Bei 2× wöchentlicher Begleitung entstehen in allen Pflegegraden ab PG2 keinerlei Eigenkosten.

🤝

Wir regeln das

Einmalig unterschreiben – den Rest übernehmen wir. Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Zusätzlich zu §45b & §39

Kombinierbar mit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – für maximale Entlastung.

Mit §45b und §39 kombiniert

Finanzierungs-Reihenfolge

  • 1 §45b Entlastungsbetrag — zuerst, kürzt Pflegegeld nicht
  • 2 §45a Umwandlungsanspruch — für Restbedarf, kürzt Pflegegeld anteilig
  • 3 §39 Verhinderungspflege — als Reserve, wenn mehr Stunden gewünscht

Beispiel PG3 — zwei Tage / Woche

8 Einsätze × 35 €280 €
§45b Entlastungsbetrag− 131 €
§45a Umwandlung− 149 €
Eigenanteil0 €

§39 bleibt als Jahresreserve (3.539 €) für intensive Phasen erhalten.

Ihr Budget arbeitet mehr als Sie denken.

Im persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wie viel über §45a möglich ist – und welche Kombination aus Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege für Sie optimal ist.

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