Mehr Budget · Kein Papierkram · Direkte Abrechnung
Wussten Sie, dass Ihr Pflegebudget mehr leisten kann als Sie denken? Mit dem Umwandlungsanspruch wandeln Sie ungenutztes Sachleistungsbudget in echte Alltagsunterstützung um – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Viele Pflegebedürftige beziehen Pflegegeld oder nutzen ihren Pflegedienst nicht vollständig. Das verbleibende Sachleistungsbudget verfällt in den meisten Fällen – dabei müssen Sie es gar nicht verfallen lassen. Mit dem Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 % davon in anerkannte Alltagsunterstützung umwandeln.
Der Umwandlungsanspruch ist sinnvoll, wenn:
Voraussetzung: Pflegegrad 2–5, häusliche Pflege.
Über den Umwandlungsanspruch abrechenbar sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA) nach Landesrecht – also:
Pflegehilfe Hameln ist offiziell als AzUiA-Anbieter in Niedersachsen anerkannt.
Wichtig: Der Umwandlungsanspruch ist unabhängig vom Entlastungsbetrag (§45b). Beide können im selben Monat genutzt werden. Wer also zuerst den Entlastungsbetrag einsetzt und danach weiteren Bedarf hat, kann zusätzlich den Umwandlungsanspruch nutzen.
Alle Beispiele: 2× wöchentlich Pflegehilfe Hameln, 35 €/Einsatz = 280 €/Monat. Der Entlastungsbetrag wird zuerst eingesetzt, der Rest über den Umwandlungsanspruch.
| 8 Einsätze × 35 € | 280 € |
| §45b Entlastungsbetrag | − 131 € |
| Umwandlung §45a | 149 € |
| Anteil Sachleistung | 149 / 796 = 18,7 % |
| Pflegegeldkürzung | 18,7 % × 347 € = − 65 € |
| Eigenanteil | 0 € |
| 8 Einsätze × 35 € | 280 € |
| §45b Entlastungsbetrag | − 131 € |
| Umwandlung §45a | 149 € |
| Anteil Sachleistung | 149 / 1.497 = 9,95 % |
| Pflegegeldkürzung | 9,95 % × 599 € = − 60 € |
| Eigenanteil | 0 € |
| 8 Einsätze × 35 € | 280 € |
| §45b Entlastungsbetrag | − 131 € |
| Umwandlung §45a | 149 € |
| Anteil Sachleistung | 149 / 1.859 = 8,0 % |
| Pflegegeldkürzung | 8,0 % × 800 € = − 64 € |
| Eigenanteil | 0 € |
Fazit: In allen Pflegegraden entstehen für 2× wöchentliche Unterstützung keinerlei Eigenkosten. Das Pflegegeld reduziert sich um 60–65 € – dafür erhalten Sie Unterstützung im Wert von 280 € monatlich.
Wir besprechen Ihre Situation: Pflegegrad, bisherige Leistungen, Sachleistungsbudget-Nutzung und gewünschte Unterstützung. Gemeinsam ermitteln wir, wie viel über den Umwandlungsanspruch möglich ist.
Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Damit autorisieren Sie uns, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Kein Vorfinanzieren, kein Papierkram für Sie.
Wir erbringen die vereinbarte Unterstützung und stellen eine konforme Rechnung aus – mit allen Pflichtangaben für die Pflegekasse. Die Kasse prüft den Umwandlungsanspruch automatisch und erstattet uns direkt.
Die Pflegekasse passt Ihr Pflegegeld anteilig an – entsprechend dem genutzten Prozentsatz des Sachleistungsbudgets. Das geschieht automatisch, keine weitere Aktion Ihrerseits nötig. Am besten reichen wir die Belege vor der Pflegegeld-Auszahlung ein, um Rückverrechnungen zu vermeiden.
Hinweis: Der Umwandlungsanspruch gilt monatlich – nicht genutzte Beträge können nicht angespart werden (anders als der Entlastungsbetrag). Wichtig ist daher eine regelmäßige Nutzung.
Aus ungenutztem Sachleistungsbudget wird echte Unterstützung – statt dass es jeden Monat verfällt.
Bei 2× wöchentlicher Begleitung entstehen in allen Pflegegraden ab PG2 keinerlei Eigenkosten.
Einmalig unterschreiben – den Rest übernehmen wir. Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Kombinierbar mit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – für maximale Entlastung.
| 8 Einsätze × 35 € | 280 € |
| §45b Entlastungsbetrag | − 131 € |
| §45a Umwandlung | − 149 € |
| Eigenanteil | 0 € |
§39 bleibt als Jahresreserve (3.539 €) für intensive Phasen erhalten.
Im persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, wie viel über §45a möglich ist – und welche Kombination aus Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege für Sie optimal ist.