Pflegeberatung & §37.3

§37.3 in Kooperation · Präventions-Screening · Ergänzende Beratung

Der §37.3-Beratungsbesuch ist mehr als eine Pflichtleistung – er ist der Moment, in dem wir die Situation einschätzen, Prävention platzieren und gemeinsam den nächsten Schritt klären. Kostenlos, in Kooperation mit Caring Hands.

§37.3 kostenfrei §5 Prävention BEEP 2026 Gepr. Pflegeberaterin (SGD)
Kernleistung

§37.3 Beratungsbesuch – was wir tun

Der §37.3-Besuch findet in Kooperation mit dem Pflegedienst Caring Hands statt – für Sie vollständig kostenfrei, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

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    Ankommen & Zuhören

    Wir machen uns ein Bild von der Situation: Was läuft gut, wo gibt es Schwierigkeiten, was beschäftigt Angehörige gerade?

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    Strukturiertes Präventions-Screening

    Seit 01.01.2026 gesetzlich verpflichtend (§5 BEEP): Wir prüfen Mobilität, Sturzrisiko, Angehörigenbelastung und Aktivitätsniveau – kurz, fachlich, konkret.

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    Leistungscheck

    Werden alle Leistungen genutzt? Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Umwandlungsanspruch – wir prüfen und erklären, was noch ausgeschöpft werden kann.

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    Nächster Schritt

    Falls Prävention sinnvoll ist, machen wir direkt einen konkreten Vorschlag – was wäre möglich, wie wäre es finanzierbar, wann kann es losgehen.

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BEEP-Gesetz 2026: §5 Prävention ist Pflicht

Seit dem 01.01.2026 ist Prävention verbindlicher Bestandteil des §37.3-Besuchs. Wir erfüllen diesen Standard bereits seit dem Start – und nutzen ihn als konkreten Ausgangspunkt für die Präventionsbegleitung.

Frequenz & Kooperation

  • Pflegegrad 2–5: halbjährlich (seit 01.01.2026)
  • PG 4–5 optional vierteljährlich möglich
  • Durchführung im Auftrag von Pflegedienst Caring Hands
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – kein Eigenanteil
Caring Hands

In Kooperation mit Caring Hands
Ambulanter Pflegedienst · Hameln-Pyrmont
pflege-caring-hands.de →

Beim §37.3 inklusive

Das Präventions-Screening im Detail

In jedem Besuch führen wir ein strukturiertes Kurzscreening durch – vier Dimensionen, die den Präventionsbedarf klar machen.

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Mobilität

Gangbild, Treppensteigen, Transfer vom Stuhl – was geht noch sicher?

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Sturzrisiko

Vorgeschichte, Wohnumfeld, Gleichgewicht – wo besteht konkretes Risiko?

👨‍👩‍👧
Angehörigenbelastung

Wie viel Pflege liegt bei der Familie – und wo droht Überlastung?

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Aktivitätsniveau

Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Eigenaktivität – was ist noch vorhanden?

Aus dem Screening ergibt sich: braucht es Präventionsbegleitung, Angehörigenentlastung oder beides – und wie ist es finanzierbar.

Ergänzend · Privatleistung

Was wir zusätzlich unterstützen

Neben dem §37.3-Besuch bieten wir ergänzende Beratungsleistungen als Privatleistung an – für praktische Fragen rund um Anträge, Leistungen und Hilfsmittel.

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Pflegegrad-Antrag & Höherstufung

Unterlagen, Fristen, Musterschreiben – Antragshilfe. 45 € / 60 Min.

🏥

MD-Begutachtung vorbereiten

Checklisten, Formulierungs-Tipps, optional Begleitung. 45 € / 60 Min.

💶

Leistungscheck & Kombination

Entlastungsbetrag, VP-Budget, Umwandlungsanspruch – was steht zu und wie kombinieren?

🩹

Hilfsmittel & Wohnumfeld (§40)

Auswahl, Antrag, Begründung, Koordination Sanitätshaus.

⚖️

Widerspruch & Nachsteuerung

Ablehnung oder Einstufung prüfen, Nachweise nachreichen, Widerspruch formulieren.

📱

Digitale Unterstützung

Einweisung in Online-Tools, Dokumenten-Setup. 35 € / 60 Min. – ggf. über §45b abrechenbar.

Hinweis: Die ergänzenden Beratungsleistungen sind keine Pflegeberatung nach §7a SGB XI (Pflegekassen/Pflegestützpunkte). Es handelt sich um praxisnahe, persönliche Unterstützung – kein Kassenauftrag, keine Zulassung als §7a-Beraterin erforderlich.

Häufige Fragen

Was kostet der §37.3-Beratungsbesuch?
Nichts. Der §37.3-Besuch wird vollständig über die Pflegekasse abgerechnet – kein Eigenanteil, kein Formular vorab. Er steht allen Pflegegeldempfängern ab Pflegegrad 2 zu.
Wie oft findet der §37.3-Besuch statt?
Seit 01.01.2026: halbjährlich für alle Pflegegrade 2–5 (BEEP-Gesetz). Bei Pflegegrad 4 und 5 ist optional weiterhin eine vierteljährliche Frequenz möglich.
Was ist der Unterschied zu einer Pflegeberatung nach §7a?
§7a-Pflegeberatung ist eine kassenseitige Leistung, die nur im Auftrag von Pflegekassen oder Pflegestützpunkten erbracht werden darf. Was wir anbieten – §37.3-Besuch und ergänzende Beratung – ist praxisnahe Unterstützung im häuslichen Setting, kein §7a-Auftrag.
Was passiert nach dem §37.3-Besuch?
Wenn das Screening zeigt, dass Präventionsbegleitung sinnvoll ist, machen wir direkt einen konkreten Vorschlag – ohne Umweg. Viele Familien starten nach dem ersten Besuch direkt mit der Präventionsbegleitung, weil die Finanzierung klar ist und der Bedarf erkannt wurde.

§37.3-Besuch anfragen oder Beratung vereinbaren

Kostenlos, unverbindlich – wir melden uns zeitnah zurück.

Kostenlose Ersteinschätzung ☎ 05151 – 7909862
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