Entlastung für Angehörige · Aktivierung · Stabilisierung
Wenn Angehörige eine Pause brauchen – wir übernehmen. Mit gezielter Bewegung, Aktivierung und fachlicher Begleitung. Finanziert über drei gesetzliche Bausteine, die sich kombinieren lassen.
Die meisten Familien kennen nur einen der drei Bausteine. Wer alle drei kombiniert, kann Verhinderungspflege über viele Monate vollständig ohne Eigenanteil finanzieren.
Monatlich 131 € für anerkannte Unterstützungsangebote – auch für Verhinderungspflege nutzbar. Verfällt, wenn er nicht eingesetzt wird. Kann monatsübergreifend angespart werden (max. bis Ende des Folgejahres).
131 € / MonatWer Pflegegeld bezieht, kann bis zu 40 % des monatlichen Pflegegelds zusätzlich für anerkannte §45a-Leistungen einsetzen – also auch für unsere Präventionsbegleitung. Dieser Betrag kommt on top zum Entlastungsbetrag.
bis zu 40 % des PflegegeldsFlexibles Jahresbudget für Vertretungspflege – wenn Angehörige ausfallen oder Entlastung benötigen. Seit der BEEP-Reform gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege, volle Flexibilität bei der Nutzung. Kein Vorschuss nötig.
3.539 € / Jahr
Entlastungsbetrag: 131 €/Monat · Umwandlungsanspruch: ca. 90 € zusätzlich (40 % von Pflegegeld PG 3 = 573 €) · Verhinderungspflege: 3.539 €/Jahr als Reserve.
Ergebnis: Präventionsbegleitung und Verhinderungspflege sind für viele Monate vollständig ohne Eigenanteil finanzierbar. Im persönlichen Gespräch rechnen wir das für Ihre Situation durch.
Der Rechner ist ein kostenloses Orientierungstool – unabhängig davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt (Familie, Pflegedienst oder wir).
Verhinderungspflege bedeutet: Jemand übernimmt stundenweise die Pflege und Betreuung, wenn Angehörige eine Pause brauchen – etwa für eigene Termine, Beruf oder einfach zum Durchatmen. In meiner aktivierenden Verhinderungspflege geht es dabei nicht „nur" um Anwesenheit, sondern um Bewegung, Aktivierung und gemeinsame Zeit.
Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige mit Pflegegrad und ihre Angehörigen, insbesondere wenn:
Die Einsätze verbinden Betreuung, Aktivierung und Bewegung:
Keine Überforderung, dafür sinnvolle Aktivität.
Wichtig: Verhinderungspflege ist keine medizinische Behandlungspflege und ersetzt nicht die Leistungen eines Pflegedienstes – sie ergänzt diese um Entlastung, Betreuung und Aktivierung. Haushaltsnahe Unterstützung erfolgt in Kooperation mit Cura Doma.
Zeit für wichtige Termine, Erholung und eigene Gesundheit – ohne schlechtes Gewissen.
Pflegebedürftige bleiben in Bewegung, erleben Ansprache & Struktur im Alltag.
Sturzrisiko senken, Abläufe üben – damit der Alltag länger zu Hause gelingen kann.
Wir besprechen telefonisch Ihre Situation: Pflegegrad, bisherige Unterstützung, Alltag der pflegebedürftigen Person und Entlastungswünsche.
Ich lerne die pflegebedürftige Person und das Wohnumfeld kennen: Mobilität, Hilfsmittel, Tagesstruktur. Gemeinsam besprechen wir, welche Elemente wichtig sind.
In der Regel einmal wöchentlich zu festen Zeiten (z.B. 1–2 Stunden). Angehörige werden entlastet, Pflegebedürftige aktiv begleitet – mit Schwerpunkt Bewegung & Aktivierung.
Honorar (Privatpreise als Basis):
Seit der Reform stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 3.539 € pro Jahr als gemeinsames Budget zur Verfügung.
Wie kann das Budget genutzt werden?
In vielen Fällen reicht das Budget für regelmäßige Entlastung über viele Monate.
Wöchentliche aktivierende Begleitung – Mobilisation, Sturzprophylaxe, Entlastung.
§45b · §45a · §39Einkaufen, Wäsche, Reinigung – anerkannt nach §45a, direkte Abrechnung.
§45b · §45aPrävention + Haushalt – vollständig aus einer Hand, direkte Abrechnung, oft 0 € Eigenanteil.
Mehr zu Cura Doma →Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Kombination aus den 3 Säulen für Ihre Situation am besten passt – und rechnen das Budget durch.