Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – persönlich & wohnortnah

Pflicht wird zur Chance: Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI – in Kooperation mit Caring Hands. Pers

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – in Kooperation mit Caring Hands

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen zu lassen. Gemeinsam mit Caring Hands aus Bad Münder machen wir daraus mehr als nur einen Pflichttermin – wir machen es zu einer echten Hilfe im Pflegealltag.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Hameln

Warum ist die Beratung nach § 37.3 wichtig?

Die regelmäßigen Beratungseinsätze dienen dazu, die Qualität der Pflege zu sichern, Überforderung vorzubeugen und mögliche Leistungsansprüche zu prüfen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

So läuft die Beratung ab

Unsere Kooperation mit Caring Hands

Die Beratungseinsätze erfolgen im Auftrag des anerkannten Pflegedienstes Caring Hands aus Bad Münder. So können wir Ihnen eine gesetzlich anerkannte, fachlich fundierte und gleichzeitig persönliche Beratung anbieten.

Gut zu wissen

Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Auch die Terminabstimmung übernehmen wir unkompliziert und flexibel.

So profitieren Sie:

Veröffentlicht am 20. August 2025 von Pflegehilfe Hameln | ⬅ Zurück zur Blog​‑Übersicht

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