Entlastungsbetrag richtig nutzen – 131 € monatlich
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag – monatlich 131 € für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Pflegehilfe Hameln bietet viele dieser Leistungen direkt an, z. B. Bewegung zu Hause, Alltagshilfe, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Haushalt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung gemäß § 45b SGB XI. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten – finanziell und organisatorisch. Er steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung.
Wer hat Anspruch?
- Pflegegrad 1–5: Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
- Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, nicht vollstationär.
- Keine Barauszahlung: Die 131 € werden nicht direkt ausgezahlt, sondern über anerkannte Leistungen abgerechnet oder gegen Rechnung erstattet.
Welche Leistungen bietet Pflegehilfe Hameln über den Entlastungsbetrag an?
- 🧘 Bewegung zu Hause – individuelle Übungen zur Mobilitätsförderung
- 🏠 Alltagshilfe & Haushalt – Unterstützung bei Einkäufen, Aufräumen, Kochen
- 🚶♀️ Begleitung – zu Arztterminen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten
- 💬 Gesellschaft & Betreuung – Gespräche, Spiele, gemeinsame Aktivitäten
Tipp: Mit dem interaktiven Pflegewegweiser findest du heraus, welche weiteren Unterstützungsangebote zu dir passen.
Mehr Tipps und vertiefende Inhalte erhalten Sie in unseren Online-Pflegekursen, die flexibel und von zuhause aus besucht werden können.
So nutzt du den Entlastungsbetrag – in 3 Schritten
- Angebot auswählen: z. B. Bewegung zu Hause oder Alltagshilfe bei Pflegehilfe Hameln buchen.
- Leistung erhalten: Wir dokumentieren alle Einsätze und stellen eine Rechnung nach den Vorgaben der Pflegekasse.
- Abrechnung: Entweder wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretung) oder du reichst die Rechnung selbst ein.
Ansparen & Fristen
- Nicht genutzte Beträge können angespart und in die Folgemonate übertragen werden.
- Restbeträge aus dem Vorjahr sind meist bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar (bitte bei der Pflegekasse prüfen).
Was ist nicht möglich?
- Bargeldauszahlung ohne Nachweis
- Leistungen von nicht anerkannten Anbietern
- Privat organisierte Nachbarschaftshilfe ohne offizielle Anerkennung
Dein Vorteil mit Pflegehilfe Hameln
Du bekommst alle Leistungen aus einer Hand – flexibel, individuell und abrechenbar über den Entlastungsbetrag. Wir kümmern uns um die Dokumentation und auf Wunsch auch um die direkte Abrechnung mit deiner Pflegekasse.
Veröffentlicht am 7. August 2025 von Pflegehilfe Hameln |