Interaktiver Finanztipps-Rechner: Pflegegeld, Sachleistungen & Entlastungsbetrag

Pflegegeld und ambulante Sachleistungen optimal kombinieren, Entlastungsbetrag (131 €) einplanen und

Interaktiver Finanztipps-Rechner – Pflegegeld & Sachleistungen clever kombinieren

Symbolbild Finanztipps-Rechner – Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag

Neu bei Pflegehilfe Hameln: der Interaktive Finanztipps-Rechner. In Sekunden sehen Sie, wie viel Pflegegeld trotz Nutzung ambulanter Sachleistungen übrig bleibt, wie Sie den Entlastungsbetrag (131 €) einplanen – und welche nächsten Schritte sich lohnen. Kostenlos, anonym und mobilfreundlich.

Warum ein Finanztipps-Rechner?

Pflegeleistungen sind vielseitig – und genau das macht die Planung oft unübersichtlich. Viele Familien fragen sich: „Was bleibt uns an Pflegegeld, wenn der Pflegedienst kommt?“ oder „Wie nutzen wir den Entlastungsbetrag am besten?“ Unser Rechner bringt Klarheit – mit aktuellen Richtwerten und kompakten Handlungsempfehlungen.

So funktioniert der Rechner

  1. Pflegegrad & Pflegeform wählen (z. B. zu Hause, ambulant).
  2. Anteil Pflegedienst (Sachleistungen) einstellen.
  3. Ergebnis ansehen: Pflegegeld-Rest, Hinweise & nächste Schritte.
  4. Tipps speichern („pinnen“) und bei Bedarf als PDF mitnehmen.

Was wird konkret berechnet?

Der Rechner zeigt Ihnen:

Hinweis: Regionale Vergütungen/Verträge können abweichen. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Einzelfallprüfung.

Beispiel: So kann eine clevere Kombi aussehen

„Endlich sehen wir auf einen Blick, was finanziell sinnvoll ist – und mit welchen Schritten wir direkt starten können.“

FAQ – Häufige Fragen

Ist der Rechner kostenlos?
Ja. Er läuft komplett im Browser und speichert keine Daten auf Servern.

Werden meine Daten gespeichert?
Nein – die Nutzung ist anonym. Optional können Sie Hinweise lokal sichern (pinnen) oder als PDF mitnehmen.

Bekomme ich Unterstützung bei der Umsetzung?
Gern. Wir helfen bei Antrag, Planung und Abrechnung – auf Wunsch auch über den Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI).

Veröffentlicht am 2. September 2025 von Pflegehilfe Hameln |

⬅ Zurück zur Blog-Übersicht